Osteopathie

Das Herstellen eines funktionellen Gleichgewichts des Gesamtorganismus durch Harmonisieren verschiedener Körperfunktionen steht im Mittelpunkt der osteopathischen Arbeit.


Im Rahmen der osteopathischen Behandlung wird der Mensch in seiner Komplexität wahrgenommen: Bewegungssystem, Organsystem und Nervensystem werden in der Diagnose erfasst und anatomische und physiologische Relationen dieser Systeme untersucht.

Unter physiologischen Umständen ist der menschliche Körper sehr kompensationsfähig. So können eingeschränkte Funktionsstörungen über lange Zeit durch andere Körperstrukturen ausgeglichen werden. Das Zusammenkommen mehrerer Faktoren und Belastungen führt letztendlich zur Entstehung von Symptomen. Der Ort der wahrnehmbaren Beschwerden liegt oftmals weit entfernt von den ursprünglichen Läsionen.

Unter Berücksichtigung dieses Ganzheitsprinzips wird in der osteopathischen Behandlung mittels behutsamen manuellen Maßnahmen die Beweglichkeit der Körperstrukturen wieder hergestellt. Ziel ist ein funktionelles Gleichgewicht, in dem die selbstregulatorischen Prozesse des Körpers bestmöglich ablaufen können.

Nach diesen Prinzipien werden akute Traumata bis hin zu chronischen Beschwerden behandelt. Bei Pathologien und strukturelle Veränderungen kann die Osteopathie lindernd eingreifen und den Spielraum des Organismus vergrößern. Ebenso kann der Weg der Rehabilitation nach einer Erkrankung verkürzt werden. Präventiv kann eine in großen Abständen regelmäßig durchgeführte osteopathische Behandlung ein Manifestieren von Beschwerden verhindern, die durch Dysbalancen entstehen könnten.

 


Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen – teils vollständig, teils anteilig. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Krankenkasse. Manche Kassen verlangen für die Erstattung eine ärztliche Empfehlung (z. B. vom Hausarzt oder Orthopäden) – dies ist jedoch keine generelle Voraussetzung für die Behandlung selbst.

Unsere Osteopathin ist zugleich staatlich anerkannte Heilpraktikerin. Das bedeutet:

  • Sie darf osteopathisch behandeln, auch ohne ärztliches Rezept
  • Die Behandlung ist bei vielen Kassen und Versicherungen erstattungsfähig

Auch über private Krankenversicherungen oder eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung können die Kosten in der Regel ganz oder teilweise übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung, welche Voraussetzungen für eine Erstattung gelten. Gern stellen wir Ihnen eine formgerechte Rechnung aus und unterstützen Sie bei Rückfragen.


Icon für den Call to Action

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Informationen zu unseren Angeboten, Terminvereinbarungen oder andere offene Fragen – kostenlos und unverbindlich!